Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4744
OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05 (https://dejure.org/2006,4744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2006 - 15 W 447/05 (https://dejure.org/2006,4744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2006 - 15 W 447/05 (https://dejure.org/2006,4744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments; Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins; Notwendigkeit der Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Testierfähigkeit des Erblassers; Anordnung zur Wechselbezüglichkeit bei einem ...

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 T 156/04
  • OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 678
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Errichtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    1a Z 80/90">NJW-RR 1991, 1288; FamRZ 1994, 1422; Senat, FGPrax 2002, 33; MüKo-BGB/Musielak, 4. Aufl., § 2270 Rn. 6).

    Für das Verhältnis der Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben gegenüber der Einsetzung des Schlusserben gibt es keine Regel, die Schlüsse auf eine bestimmte übereinstimmende Willenslage beider Ehegatten zuließe (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1224; FamRZ 1994, 1422).

    Es gibt auch keine allgemeine Lebenserfahrung, dass jeder der sich gegenseitig bedenkenden Ehegatten den Schlusserben nur deshalb bedenken will, weil auch der andere dies tut (BayObLG FamRZ 1994, 1422).

    Vielmehr muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden, einschließlich der Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wobei stets zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229; BayObLG FamRZ 1994, 1422).

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    1a Z 80/90">NJW-RR 1991, 1288; FamRZ 1994, 1422; Senat, FGPrax 2002, 33; MüKo-BGB/Musielak, 4. Aufl., § 2270 Rn. 6).

    Zwar enthalten testamentarische Bestimmungen wie solche, dass der Überlebende "frei und ungehindert verfügen" darf oder dass der Überlebende "in der Verfügung über den Nachlass des Erstversterbenden nicht beschränkt" oder "zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt" sein soll, im Regelfall nur eine Ermächtigung zur freien Verfügung unter Lebenden, nicht jedoch eine Befugnis, auch von Todes wegen anderweitig über das Vermögen zu verfügen (vgl. BayObLG, FamRZ 1985, 209; Senat, FGPrax 2002, 33; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2271 Rdnr. 22).

    Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. Senat, FGPrax 2002, 33; OLG Oldenburg MDR 1998, 231).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Der Beteiligte zu 1) durfte ferner zulässigerweise unmittelbar die Einziehung des nach Erlass der Beschwerdeentscheidung vom Nachlassgericht am 1.7.2004 erteilten Erbscheines anstreben (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 618; FamRZ 1996, 1304; Keidel/Winkler, FG, 15. Aufl., § 84 Rn. 2).

    Der Zeitablauf allein genügt auch in einem Verfahren, in dem wie hier mehrere Betroffene mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind, nicht, die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis als verfahrensrechtlich verwirkt anzusehen (BayObLG FamRZ 1996, 1304 m.w.N.).

  • BGH, 11.11.1997 - XI ZR 13/97

    Formularmäßige Pauschalierung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. Senat, FGPrax 2002, 33; OLG Oldenburg MDR 1998, 231).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Anders zu beurteilen ist jedoch das hier in Frage stehende Verhältnis zwischen der Schlusserbeneinsetzung des gemeinsamen Kindes einerseits und der Einsetzung des jeweils anderen Ehepartners unter Ausschluss des gemeinsamen Kindes beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten andererseits (vgl. BGHZ 149, 363 = NJW 2002, 66).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Die vom Amtsgericht und dem Beteiligten zu 1) für einen Ausschluss der Wechselbezüglichkeit angeführte Entscheidung des BayObLG vom 4.3.1996 (FamRZ 1996, 1040 = FGPrax 1996, 150) betrifft allerdings einen dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Vielmehr muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden, einschließlich der Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wobei stets zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229; BayObLG FamRZ 1994, 1422).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2084 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01

    Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Maßgeblich sind jedoch die Umstände des Einzelfalls (BayObLG NJW-RR 2002, 1160).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Ähnlich hat auch das OLG Hamm (Beschluss vom 01.08.2006, Az. 15 W 447/05, m.w.N., zitiert nach juris) argumentiert: Die Annahme der Wechselbezüglichkeit i.S. einer inneren Abhängigkeit zwischen der gegenseitigen Einsetzung der Eheleute zu Alleinerben und der Einsetzung der Kinder zu Erben des Längstlebenden folge in der Regel daraus, dass in einer intakten Familie die Vorstellung herrsche, dass das im Zeitpunkt des Todes des längstlebenden Ehepartners vorhandene Vermögen von diesem auf die gemeinsamen Kinder übergehen solle.

    Dieses Ziel könne dann jedoch erreicht werden, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden seien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2006, Az. 15 W 447/05, m.w.N., zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8719
OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05 (https://dejure.org/2006,8719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2006 - 12 U 314/05 (https://dejure.org/2006,8719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2006 - 12 U 314/05 (https://dejure.org/2006,8719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Amsthaftungsanpruch bei Verletzung der Unterhaltungspflicht einer Straßenbaubehörde; Erkennbarkeit von Verkehrsschildern; Direktanspruch des Unfallgegners gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit; Frage der Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; LStrG § 48; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StVO § 44 Abs. 1; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 4; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2
    Zum Amtshaftungsanspruch bei Verletzung der Unterhaltspflicht eines Verkehrsschildes durch die Straßenbaubehörden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsschild zugewachsen - haftet die Gemeinde?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Das betrifft etwa die Pflicht zur Straßenreinigung oder Räum- und Streupflichten (BGHZ 118, 368, 371).
  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Der Direktanspruch des Unfallgegners gegen die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß § 3 Nr. 1 PflVG ist jedoch eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BGH NJW 1997, 2109, 2110).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung in Einzelfällen allerdings auch wegen der inhaltlichen Übereinstimmung einer öffentlich-rechtlich ausgestalteten und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie wegen des engen Zusammenhangs zwischen dieser Pflicht und den Pflichten im allgemeinen Straßenverkehr § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Verletzung einer als hoheitliche Aufgabe wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht für nicht anwendbar erklärt (BGHZ 91, 48, 52).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 206/80

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Teilnahme eines Beamten am

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05
    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6104
OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006 (https://dejure.org/2006,6104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006 (https://dejure.org/2006,6104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2006 - 20 W 86/06, 20 W 86/2006 (https://dejure.org/2006,6104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 3 S 2 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG, § 767 ZPO, § 769 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss)

  • Judicialis

    WEG § 44 III; ; WEG § 45 I 3; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769

  • rechtsportal.de

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in WEG -Verfahren - Vollstreckungsgegenantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung einer einstweiligen Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckungsgegenantrag; Anfechtbarkeit von einstweiligen Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und ähnlichen Beschlüssen; Mahnbescheid wegen rückständigen Wohngelds

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 334 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 3 Wx 211/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06
    2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 44 Rdnr. 71; Niedenführ/Schulze, aaO., § 46 Rdnr. 87; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., § 45, Rdnr. 17; Palandt/Bassenge, aaO., § 45, Rdnr. 8).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1978 - 20 W 7/78

    Anfechtung der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06
    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 44, Rdnr. 21; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 44 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06
    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 44, Rdnr. 21; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 44 Rdnr. 3).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08

    Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung

    Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass für die frühere Rechtslage angenommen wurde, für die Entscheidung über einen Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO analog, der sich gegen die Zwangsvollstreckung aus einem in einem Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtete, seien die Wohnungseigentumsgerichte zuständig (BayObLG WuM 1990, 621; OLG Frankfurt a.M. OLGR 2006, 758).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15993
OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06 (https://dejure.org/2006,15993)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.03.2006 - 3 WF 41/06 (https://dejure.org/2006,15993)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. März 2006 - 3 WF 41/06 (https://dejure.org/2006,15993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren über die Prozesskostenhilfe; Rechtmäßigkeit einer Verlagerung von Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das summarische Verfahren; Maßstäbe für eine güterrechtliche Auseinandersetzung bei in der DDR ...

  • Judicialis

    FGB/DDR § 39; ; FGB/DDR § 40

  • rechtsportal.de

    FGB/DDR § 39; FGB/DDR § 40
    Im PKH-Prüfungsverfahren darf keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 146/91

    Wertermittlung eines Grundstücks bei Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Eine strikte Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Ausgleichs veräußert werden muss (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40 und vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    "Zwar ist richtig, dass der Ausgleichsanspruch aus § 40 FGB und der Zugewinnausgleichsanspruch aus § 1378 BGB selbständige Ansprüche sind, die auch selbständig einklagbar sind (vgl. BGH-Urteil vom 05.06.2002 - XII ZR 194/00- soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht; BGH FamRZ 1999, 1197), wie es die Klägerin mit dem Zugewinnausgleichsanspruch macht.
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 62/84

    Ansatz einer Verbindlichkeit wegen Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Eine strikte Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Ausgleichs veräußert werden muss (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40 und vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    "Zwar ist richtig, dass der Ausgleichsanspruch aus § 40 FGB und der Zugewinnausgleichsanspruch aus § 1378 BGB selbständige Ansprüche sind, die auch selbständig einklagbar sind (vgl. BGH-Urteil vom 05.06.2002 - XII ZR 194/00- soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht; BGH FamRZ 1999, 1197), wie es die Klägerin mit dem Zugewinnausgleichsanspruch macht.
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 38/92

    Wertermittlung bei Ausgleichsanspruch nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Wenn der innere Wert im dargelegten Sinn den durch die Preisbindung bestimmten Verkaufspreis übersteigt, ist demnach der erstere der güterrechtlichen Bestandsaufnahme nach § 40 Abs. 2 Satz 1 DDR-FGB zugrunde zu legen..." (BGH Urteil vom 05.05.1993, FamRZ 1993, 1048-1051) .
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90

    Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Zwar hat der Senat - entgegen der herrschenden Rechtsauffassung in der DDR - entschieden, dass es für die Bemessung des Erstattungsanspruchs nach § 39 Abs. 1 Satz 3 DDR-FGB auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung über den Anspruch ankommt (BGHZ 117, 61, 68), doch sind die zugrundeliegenden Erwägungen auf den hier zu beurteilenden Anspruch nicht übertragbar.
  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Speziell mit der Frage einer Preisbindung befasst sich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1954 (BGHZ 13, 45), bei der es darum ging, wie im Jahre 1944 geltende Stoppreise sich auf die Bewertung von Grundstücken zur Berechnung des Pflichtteils (§ 2311 BGB) auswirken; die Geltendmachung des Pflichtteils erfolgte im zugrundeliegenden Fall erst nach der Außerkraftsetzung der fraglichen Preisbindung.
  • OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03

    Güterrechtliche Auseinandersetzung nach Scheidung einer in der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Zudem versagt die rechnerische Kompensation in Fällen, in denen der nach § 40 FGB Ausgleichsberechtigte ein im übrigen negatives Anfangsvermögen oder der Ausgleichspflichtige kein Endvermögen hatte..." (vgl. zuletzt Beschluss vom 23.04.2003 - 3 WF 54/03).
  • OLG Naumburg, 15.02.2001 - 3 WF 19/01

    Bewirtung der Gäste und das Säubern einer Baustelle als erhebliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
    Denn nur die Darstellung von nach dem 03.10.1990 behaupteten Wertsteigerungen an dem, dem Gegner allein gehörenden Grundstück könnte zu unklaren oder gar unvertretbaren Ergebnissen führen..." (Beschlüsse vom 03.09.2002- 3 WF 186/02 und vom 15.02.2001 - 3 WF 19/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht